Caravanverleih Bräuer
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Automatisch erhobene Protokolldaten
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Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung.
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Auftragsverarbeitung
Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) mit dem oben genannten Anbieter geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
Widerruf Ihrer Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten
Soweit Sie für einzelne Funktionen unserer Webseite eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ein Widerruf ist zu richten an info@caravanverleih-braeuer.de. Bitte beachte Sie, dass Sie im Falle eines Widerrufs Ihrer Einwilligung die davon betroffenen Funktionen ggf. nicht mehr nutzen können.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Übertragbarkeit, Sperrung und Löschung
Als Nutzer unserer Webseite sind Sie sind berechtigt, unentgeltlich Auskunft über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Auf entsprechende Anforderung teilen wir schriftlich entsprechend dem geltenden Recht mit, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Zusätzlich haben Nutzer unserer Webseite nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Übertragbarkeit, Sperrung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Wenden Sie sich mit einem solchen Anliegen bitte an info@caravanverleih-braeuer.de.
Änderungen dieser Datenschutzhinweise
Wir behalten uns das Recht vor, die Inhalte dieser Datenschutzhinweise von Zeit zu Zeit zu ändern, um diese technischen Änderungen auf unserer Webseite oder den einschlägigen rechtlichen Vorgaben anzupassen. Sobald eine Änderung der Datenschutzhinweise erfolgt, werden wir Ihnen die jeweils aktuelle Fassung auf dieser Seite zur Verfügung stellen.
Stand: 01.08.2023
Anwendungsbereich
Diese Datenschutzerklärung gilt für alle von uns im Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten und für alle personenbezogenen Daten, die von uns beauftragte Firmen (Auftragsverarbeiter) verarbeiten. Mit personenbezogenen Daten meinen wir Informationen im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse und postalische Anschrift einer Person. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sorgt dafür, dass wir unsere Dienstleistungen und Produkte anbieten und abrechnen können, sei es online oder offline. Der Anwendungsbereich dieser Datenschutzerklärung umfasst:
alle Onlineauftritte (Websites, Onlineshops), die wir betreiben
Social Media Auftritte und E-Mail-Kommunikation
mobile Apps für Smartphones und andere Geräte
Kurz gesagt: Die Datenschutzerklärung gilt für alle Bereiche, in denen personenbezogene Daten im Unternehmen über die genannten Kanäle strukturiert verarbeitet werden. Sollten wir außerhalb dieser Kanäle mit Ihnen in Rechtsbeziehungen eintreten, werden wir Sie gegebenenfalls gesondert informieren.
Rechtsgrundlagen
In der folgenden Datenschutzerklärung geben wir Ihnen transparente Informationen zu den rechtlichen Grundsätzen und Vorschriften, also den Rechtsgrundlagen der Datenschutz-Grundverordnung, die uns ermöglichen, personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Was das EU-Recht betrifft, beziehen wir uns auf die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016. Diese Datenschutz-Grundverordnung der EU können Sie selbstverständlich online auf EUR-Lex, dem Zugang zum EU-Recht, unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32016R0679 nachlesen.
Wir verarbeiten Ihre Daten nur, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO): Sie haben uns Ihre Einwilligung gegeben, Daten zu einem bestimmten Zweck zu verarbeiten. Ein Beispiel wäre die Speicherung Ihrer eingegebenen Daten eines Kontaktformulars.
Vertrag (Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO): Um einen Vertrag oder vorvertragliche Verpflichtungen mit Ihnen zu erfüllen, verarbeiten wir Ihre Daten. Wenn wir zum Beispiel einen Kaufvertrag mit Ihnen abschließen, benötigen wir vorab personenbezogene Informationen.
Rechtliche Verpflichtung (Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO): Wenn wir einer rechtlichen Verpflichtung unterliegen, verarbeiten wir Ihre Daten. Zum Beispiel sind wir gesetzlich verpflichtet Rechnungen für die Buchhaltung aufzuheben. Diese enthalten in der Regel personenbezogene Daten.
Berechtigte Interessen (Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO): Im Falle berechtigter Interessen, die Ihre Grundrechte nicht einschränken, behalten wir uns die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Wir müssen zum Beispiel gewisse Daten verarbeiten, um unsere Website sicher und wirtschaftlich effizient betreiben zu können. Diese Verarbeitung ist somit ein berechtigtes Interesse.
Weitere Bedingungen wie die Wahrnehmung von Aufnahmen im öffentlichen Interesse und Ausübung öffentlicher Gewalt sowie dem Schutz lebenswichtiger Interessen treten bei uns in der Regel nicht auf. Soweit eine solche Rechtsgrundlage doch einschlägig sein sollte, wird diese an der entsprechenden Stelle ausgewiesen.
Zusätzlich zu der EU-Verordnung gelten auch noch nationale Gesetze:
In Österreich ist dies das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz), kurz DSG.
In Deutschland gilt das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG.
Sofern weitere regionale oder nationale Gesetze zur Anwendung kommen, informieren wir Sie in den folgenden Abschnitten darüber.
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Sollten Sie Fragen zum Datenschutz oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten haben, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten der verantwortlichen Person bzw. Stelle:
info@caravanverleih-braeuer.de
Speicherdauer
Dass wir personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie es für die Bereitstellung unserer Dienstleistungen und Produkte unbedingt notwendig ist, gilt als generelles Kriterium bei uns. Das bedeutet, dass wir personenbezogene Daten löschen, sobald der Grund für die Datenverarbeitung nicht mehr vorhanden ist. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Daten auch nach Wegfall des ursprüngliches Zwecks zu speichern, zum Beispiel zu Zwecken der Buchführung.
Sollten Sie die Löschung Ihrer Daten wünschen oder die Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden die Daten so rasch wie möglich und soweit keine Pflicht zur Speicherung besteht, gelöscht.
Über die konkrete Dauer der jeweiligen Datenverarbeitung informieren wir Sie weiter unten, sofern wir weitere Informationen dazu haben.
Rechte laut Datenschutz-Grundverordnung
Gemäß Artikel 13, 14 DSGVO informieren wir Sie über die folgenden Rechte, die Ihnen zustehen, damit es zu einer fairen und transparenten Verarbeitung von Daten kommt:
Sie haben laut Artikel 15 DSGVO ein Auskunftsrecht darüber, ob wir Daten von Ihnen verarbeiten. Sollte das zutreffen, haben Sie Recht darauf eine Kopie der Daten zu erhalten und die folgenden Informationen zu erfahren:
zu welchem Zweck wir die Verarbeitung durchführen;
die Kategorien, also die Arten von Daten, die verarbeitet werden;
wer diese Daten erhält und wenn die Daten an Drittländer übermittelt werden, wie die Sicherheit garantiert werden kann;
wie lange die Daten gespeichert werden;
das Bestehen des Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und dem Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung;
dass Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren können (Links zu diesen Behörden finden Sie weiter unten);
die Herkunft der Daten, wenn wir sie nicht bei Ihnen erhoben haben;
ob Profiling durchgeführt wird, ob also Daten automatisch ausgewertet werden, um zu einem persönlichen Profil von Ihnen zu gelangen.
Sie haben laut Artikel 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung der Daten, was bedeutet, dass wir Daten richtig stellen müssen, falls Sie Fehler finden.
Sie haben laut Artikel 17 DSGVO das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), was konkret bedeutet, dass Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen dürfen.
Sie haben laut Artikel 18 DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, was bedeutet, dass wir die Daten nur mehr speichern dürfen aber nicht weiter verwenden.
Sie haben laut Artikel 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit, was bedeutet, dass wir Ihnen auf Anfrage Ihre Daten in einem gängigen Format zur Verfügung stellen.
Sie haben laut Artikel 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht, welches nach Durchsetzung eine Änderung der Verarbeitung mit sich bringt.
Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf Artikel 6 Abs. 1 lit. e (öffentliches Interesse, Ausübung öffentlicher Gewalt) oder Artikel 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse) basiert, können Sie gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen. Wir prüfen danach so rasch wie möglich, ob wir diesem Widerspruch rechtlich nachkommen können.
Werden Daten verwendet, um Direktwerbung zu betreiben, können Sie jederzeit gegen diese Art der Datenverarbeitung widersprechen. Wir dürfen Ihre Daten danach nicht mehr für Direktmarketing verwenden.
Werden Daten verwendet, um Profiling zu betreiben, können Sie jederzeit gegen diese Art der Datenverarbeitung widersprechen. Wir dürfen Ihre Daten danach nicht mehr für Profiling verwenden.
Sie haben laut Artikel 22 DSGVO unter Umständen das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung (zum Beispiel Profiling) beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
Sie haben laut Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde. Das heißt, Sie können sich jederzeit bei der Datenschutzbehörde beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Kurz gesagt: Sie haben Rechte – zögern Sie nicht, die oben gelistete verantwortliche Stelle bei uns zu kontaktieren!
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in sonst einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Diese ist für Österreich die Datenschutzbehörde, deren Website Sie unter https://www.dsb.gv.at/ finden. In Deutschland gibt es für jedes Bundesland einen Datenschutzbeauftragten. Für nähere Informationen können Sie sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden. Für unser Unternehmen ist die folgende lokale Datenschutzbehörde zuständig:
Mecklenburg-Vorpommern Datenschutzbehörde
Landesbeauftragter für Datenschutz: Heinz Müller
Adresse: Lennéstraße 1, Schloss Schwerin , 19053 Schwerin
Telefonnr.: 0385/59494-0
E-Mail-Adresse: info@datenschutz-mv.de
Website: https://www.datenschutz-mv.de/
Sicherheit der Datenverarbeitung
Um personenbezogene Daten zu schützen, haben wir sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Wo es uns möglich ist, verschlüsseln oder pseudonymisieren wir personenbezogene Daten. Dadurch machen wir es im Rahmen unserer Möglichkeiten so schwer wie möglich, dass Dritte aus unseren Daten auf persönliche Informationen schließen können.
Art. 25 DSGVO spricht hier von “Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen” und meint damit, dass man sowohl bei Software (z. B. Formularen) also auch Hardware (z. B. Zugang zum Serverraum) immer an Sicherheit denkt und entsprechende Maßnahmen setzt. Im Folgenden gehen wir, falls erforderlich, noch auf konkrete Maßnahmen ein.
TLS-Verschlüsselung mit https
TLS, Verschlüsselung und https klingen sehr technisch und sind es auch. Wir verwenden HTTPS (das Hypertext Transfer Protocol Secure steht für „sicheres Hypertext-Übertragungsprotokoll“), um Daten abhörsicher im Internet zu übertragen.
Das bedeutet, dass die komplette Übertragung aller Daten von Ihrem Browser zu unserem Webserver abgesichert ist – niemand kann “mithören”.
Damit haben wir eine zusätzliche Sicherheitsschicht eingeführt und erfüllen den Datenschutz durch Technikgestaltung (Artikel 25 Absatz 1 DSGVO). Durch den Einsatz von TLS (Transport Layer Security), einem Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet, können wir den Schutz vertraulicher Daten sicherstellen.
Sie erkennen die Benutzung dieser Absicherung der Datenübertragung am kleinen Schlosssymbol links oben im Browser, links von der Internetadresse (z. B. beispielseite.de) und der Verwendung des Schemas https (anstatt http) als Teil unserer Internetadresse.
Wenn Sie mehr zum Thema Verschlüsselung wissen möchten, empfehlen wir die Google Suche nach “Hypertext Transfer Protocol Secure wiki” um gute Links zu weiterführenden Informationen zu erhalten.
Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
info@caravanverleih-braeuer.de
nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Caravanverleih Bräuer 01.01.2023
Niederhof 15
18519 Sundhagen
Allgemeine Mietbedingungen (AGB) – per 01.01.2023
Caravanverleih Bräuer – Niederhof 15 – 18519 Sundhagen
Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Mietbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im
Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobils Inhalt des zwischen dem
Caravanverleih Bräuer – nachfolgend “Vermieter” genannt – und Ihnen zustande kommenden
Vertrages.
1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht
1.1 Die nachfolgenden Mietbedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB
genannt) des Caravanverleih Bräuer (im folgenden “Vermieter” genannt) gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von den AGB vom Vermieter abweichende Bedingungen des Mieters werden
nicht anerkannt. Die AGB vom Vermieter gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis
entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Mieters die Vermietung
des Reisemobils an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.
1.2 Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist ausschließlich die mietweise Überlassung des
Reisemobils. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von
Reiseleistungen.
1.3 Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande,
auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Die gesetzlichen Bestimmungen über den
Reisevertrag, insbesondere der §§ 651a bis 651i. BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt
noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug
eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet.
Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten
Gebrauchs gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
1.4 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.
2. Mindestalter, berechtigte Fahrer
2.1 Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 21 Jahre. Der Fahrer muss seit
mindestens einem Jahr in Besitz eines Führerscheins der Klasse B oder BE (Wohnwagen) oder eines
entsprechenden nationalen/internationalen Führerscheins sein.
2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge des Vermieters ein zulässiges Gesamtgewicht
von 3,5 Tonnen haben. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das zulässige Gesamtgewicht von
3,5 Tonnen nicht überschritten wird.
2.3 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und max. drei weiteren Fahrern gelenkt werden.
2.4 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur
zeitweise überlässt, festzuhalten, und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat
für das Handeln des Fahrers, dem er das Fahrzeug überlassen hat, wie für eigenes einzustehen.
3. Mietpreise und deren Berechnung, Mietdauer
3.1 Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste
des Vermieters. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag. Die Mehrwertsteuer ist in den Mietpreisen
enthalten. Es gelten jeweils die Preise der in der Preisliste ausgewiesenen Saison, in die der gebuchte
Mietzeitraum fällt. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet, deren Höhe
ebenfalls der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Vermieters zu entnehmen ist.
3.2 Die jeweiligen Mietpreise beinhalten: keine Km-Begrenzung, sowie dem Leitbild der
Kaskoversicherung entsprechender Versicherungsschutz (s.u.Ziffer12).
3.3 Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Reisemobils durch den Mieter an der Vermiet-Station und
endet bei Rückgabe des Reisemobils durch die Mitarbeiter der Vermiet-Station. Es gelten die Zeiten
auf dem Mietvertrag. Verspätete Übernahmen die der Vermieter nicht zu vertreten hat, berechtigen
den Mieter nicht zur verspäteten Rückgabe. Ansprüche des Mieters entstehen dadurch nicht.
3.4 Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnet der Vermieter pro angefangene
Stunde 50 Euro, (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den entsprechenden
Gesamttagespreis). Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere
Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten
Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter.
3.5 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist trotzdem der volle vertraglich
vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
3.6 Die Ausstattung der Fahrzeuge ist der Internetseite www.caravanverleih-braeuer.de zu
entnehmen.
4. Buchung, Umbuchung, Rücktritt
4.1 Buchungen sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter gemäß Ziffer 4.2 bindend
4.2 Nach Erteilung der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter per E-Mail oder Post
ist innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung von 25% zu leisten. Erfolgt die Anzahlung, die Restzahlung
oder die Kautionszahlung nicht fristgemäß oder nicht innerhalb des Zahlungsziels, so kann der
Vermieter nach erfolgloser angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall
schuldet der Mieter als Schadensersatz die hier genannten Stornierungsgebühren zum Zeitpunkt des
Rücktritts, sofern der Mieter dem Vermieter keinen geringeren Schaden nachweist.
4.3 Die dem Mieter bestätigte Buchung kann für denselben Mietzeitraum kostenfrei auf andere
Fahrzeuge umgebucht werden, soweit anderweitig beim Vermieter freie Kapazitäten vorhanden sind.
4.4) Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen
nicht vorgesehen ist. Ein Widerrufsrecht besteht aufgrund von § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ebenfalls
nicht. Der Vermieter räumt dem Mieter allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend
beschriebenen Umfang ein, wenn der Rücktritt auf schwerwiegenden Gründen beruht, die der Mieter
nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Dies wäre bei einer kurzfristig aufgetretenen schweren Erkrankung
oder dem Tod des Mieters oder eines nahen Angehörigen der Fall.
Bei einem solchen Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag oder von einer verbindlichen Reservierung
zahlt der Mieter an den Vermieter die folgenden Stornierungsgebühren:
25 % des Rechnungsbetrages bis 50 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn
50 % des Rechnungsbetrages vom 49. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80 % des Rechnungsbetrages vom 14. bis 1. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
100 % des Rechnungsbetrages am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs
Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass durch den Rücktritt oder die Nichtabholung
kein Schaden oder ein solcher nur in geringerer Höhe entstanden ist.
Zur Verringerung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung
empfohlen, der bei den in der Versicherung vereinbarten Rücktrittsgründen (z.B. Krankheit) zum
Tragen kommt. Unabhängig vom Abschluss eines solchen Vertrages bleibt der Mieter gegenüber dem
Vermieter im hier beschriebenen Umfang verpflichtet.
5. Zahlungsbedingungen, Kaution
5.1 Die nach den Buchungsdaten berechnete Anzahlung i. H. v. 25% des Gesamtmietpreises muss
spätestens 8 Tage nach Mietvertragsannahme auf einem dem Mieter bekanntzugebenden Konto des
Vermieters gebührenfrei eingegangen sind.
Die Restzahlung i. H. v. 75% des Gesamtmietpreises muss bis spätestens 8 Tage vor Mietbeginn
eingegangen sein. Sofern der Mieter diese Frist überschreitet, ist der Vermieter nicht mehr an die
Buchung gebunden und kann den Vertrag einseitig stornieren. In diesem Fall sind Stornogebühren
gemäß Ziffer 4.4 zu zahlen.
5.2 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 2 Wochen bis zum Anmietdatum) wird der Mietpreis
sofort fällig.
5.3 Die Kaution beträgt 1.500 Euro bei Wohnmobilen und 1.000 Euro beim Wohnwagen. Die Kaution
muss bei Fahrzeugübernahme beim Vermieter bar hinterlegt werden. Eine Verzinsung der Sicherheit
erfolgt nicht.
5.4 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe (ohne Beanstandung) des Fahrzeugs durch den
Vermieter sofort bar ausgehändigt.
6. Übergabe, Rücknahme
6.1 Fällt das Fahrzeug aufgrund eines nicht selbstverschuldeten Unfallschadens aus, so ist der
Vermieter berechtigt, dem Mieter am Übergabeort innerhalb von 24 Stunden ein Ersatzfahrzeug in
derselben Klasse oder der nächst höheren Klasse zur Verfügung zu stellen. Weitergehende
Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund des Ausfalls des Wohnmobils sind
ausgeschlossen.
6.2 Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch
den Vermieter in der Übergabe-Station teilzunehmen. Der Vermieter kann die Übergabe des
Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des
Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.
6.3 Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit dem Vermieter eine
abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen.
6.4 Wird das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation durch Einwurf der
Fahrzeugschlüssel oder Fahrzeugpapiere in einen Nachttresor – auf dem nicht gegen unbefugtes
Betreten gesicherten Betriebsgelände der Station oder der Straße – abgestellt, so verlängert sich der
Mietvertrag bis zur Öffnung der Mietstation. In diesem Fall erfolgt die Fahrzeugbesichtigung durch die
Vermieterin erst zu Beginn der Geschäftszeiten am nächstfolgenden Werktag. Bis zur Rücknahme des
Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter der Mietstation haftet der Mieter für alle eventuellen Schäden am
Fahrzeug.
6.5 Fahrzeugübergaben erfolgen generell nach vorheriger Vereinbarung. Übergabe- und
Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern mehr als 4 Tage gemietet werden.
Bei einer Mietdauer unter 4 Tagen werden der Übergabe- und Rücknahmetag jeweils als 1 Tag
berechnet.
6.6 Treibstoff- und Betriebskosten (wie z.B. Öl, AdBlue etc.) während der Mietdauer trägt der Mieter.
Das Reisemobil wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden (Diesel und
Ad-Blue). Andernfalls berechnet der Vermieter die tatsächlich anfallenden Treibstoffkosten zzgl. einer
einmaligen Pauschale von 10 Euro.
6.8 Die Toilettenkassette muss durch den Mieter entleert werden. Eine gesonderte Reinigung z.B. bei
überlaufender Toilettenkassette ins Toilettenfach, wird separat nach Aufwand berechnet.
6.9 Der Mieter erhält bei Übergabe ein innen gereinigtes Fahrzeug. Das Fahrzeug ist besenrein
wieder abzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter für die zusätzliche Innenreinigung eine
Pauschale in Höhe von 79 Euro. Verschmutzte Polster und Matratzen, die einer Reinigung bedürfen,
sind davon ausgenommen und werden separat nach Aufwand berechnet.
7. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten
7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen
Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst
gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach
dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher
Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht,
insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.
7.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu
verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu
beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu
überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in
verkehrssicherem Zustand befindet.
7.3 Das Rauchen in den Fahrzeugen ist strikt untersagt, da die Fahrzeuge u.a. auch an Allergiker und
Familien mit Kindern vermietet werden. Der Vermieter ist berechtigt, in jedem Fall schuldhafter
Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch den Mieter oder vom Mieter beförderter Dritter eine
Schadenersatzpauschale in Höhe von 250,00 € geltend zu machen. Dem Mieter wird gestattet,
nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
Pauschale ist.
7.4 Haustiere: Sofern nicht anders vereinbart, ist die Mitnahme von Tieren jeglicher Art nicht gestattet.
Wenn nachweislich Tiere mitgenommen wurden, wird hierfür je nach Aufwand eine Reinigungsgebühr
von bis zu 500 Euro berechnet werden. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung bzw.
Zuwiderhandlung entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise
Nichtvermietbarkeit gehen zu Lasten des Mieters.
8. Verhalten bei Unfällen
8.1 Bei einem Unfall ist dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallstelle schnellstmöglich abgesichert wird.
Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die
Polizei und den Vermieter (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch
unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt
werden. Wenn keine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt, beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters
1.500 Euro je Schadensfall.
8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen
Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.
8.3 Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger
Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter trägt die
Verantwortung, dem Vermieter diesen Unfallbericht schnellstmöglich zukommen zu lassen.
9. Auslandsfahrten
9.1 Auslandsfahrten in die Länder: Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Irland, Italien,
Kroatien, Luxemburg, Liechtenstein, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San
Marino, Schottland, Schweden, Slowenien, Spanien, Schweiz, Vatikanstadt und Wales sind gestattet.
9.2 Fahrten außerhalb der aufgeführten Länder sowie Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind
grundsätzlich verboten.
10. Mängel des Reisemobils
10.1 Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind
ausgeschlossen.
10.2 Der Vermieter haftet insbesondere nicht für die vom Mieter zu verantwortende Mängel, die durch
unsachgemäße Benutzung des Wohnmobils und dessen technischer Einrichtungen herbeigeführt
wurden.
10.3 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Reisemobil oder seiner Ausstattung hat der Mieter
noch während der Mietzeit schriftlich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Schadenersatzansprüche
aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen.
11. Reparaturen, Ersatzfahrzeug
11.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50 Euro ohne
weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters (Kostenvoranschlag) in Auftrag
gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie
der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter gem. Ziffer 12 für den Schaden haftet.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.
11.2 Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur Erforderlichkeit einer derartigen Reparatur
und lässt der Mieter diesen nicht eigenständig beheben, hat der Mieter den Vermieter den Mangel
unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifische
Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur oder Feiertag bzw. Wochenende), die die Reparatur verzögern,
gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.
11.3 Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht
bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung
vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine
zusätzlichen Mietkosten.
Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört wird oder absehbar ist, dass
die Nutzung infolge einer Beschädigung, die der Mieter nicht zu vertreten hat, unangemessen lange
unmöglich sein wird. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle
ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich oder
wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder
Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des
Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße
Leistung ablehnen.
11.5 Akzeptiert der Mieter ein verfügbares Ersatzfahrzeug in einer kleineren Fahrzeugkategorie,
erstattet der Vermieter die sich ergebende Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugkategorien.
11.6 Wird das Fahrzeug durch das Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass die
Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den der Mieter zu vertreten hat,
kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters
nach § 543 Abs.2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.
12. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung
12.1 Der Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung bei
Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1.500 Euro sowie bei
Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro
Schadensfall von der Haftung freistellen.
12.2 Die Haftungsfreistellung aus Ziffer 12.1 entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht hat.
12.3 Darüber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:
a. wenn Schäden aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden
b. wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begeht
c. wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziffer 8 bei einem Unfall die Hinzuziehung der
Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des
Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt
d. wenn der Mieter sonstige Pflichten aus Ziffer 8 verletzt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder
Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt
e. wenn Schäden auf einer nach Ziffer 7.1 verbotenen Nutzung beruhen
f. wenn Schäden auf der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 7.2 beruhen
g. wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem der Mieter das
Fahrzeug überlassen hat
h. wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, StVO Zeichen 265,
Breite StVO Zeichen 264) beruhen
i. wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen beruhen
12.4 Zur zügigen Abwicklung kann der Vermieter entstandene Schäden über Kostenvoranschläge
abrechnen. Sofern der Mieter die Abwicklung des Schadens über eine Rechnung verlangt, sind
Mietausfallkosten für die Standzeit des Fahrzeugs vom Mieter zu tragen. Für Verbringungskosten
berechnet der Vermieter eine Aufwandspauschale von 50 Euro zzgl. MwSt. – Reparaturkosten, durch
den Vermieter werden mit 50 Euro pro Stunde zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
12.5 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden
Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es
sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters. Der Vermieter erhebt für den
Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von 20 Euro exklusive Mehrwertsteuer.
Der Mieter trägt etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Autobahnmautgesetz. Der Mieter erklärt
sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Vermieter Mietpreise, Schäden, Gebühren, Abgaben,
Bußgelder und Strafen in Rechnung stellen darf und diese durch den Mieter per Banküberweisung
getilgt werden.
12.6 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
12.7 Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist
nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern
oder Klebefolien zu versehen.
13. Haftung des Vermieters, Verjährung
13.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache
Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren
Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks
von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Dieser Haftungsmaßstab gilt auch für die Fälle von
Leistungshindernissen bei Vertragsschluss.
13.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder der Freiheit.
13.3 Ansprüche, die nach Ziffer 13.1 nicht ausgeschlossen, sondern nur ihrem Umfang nach
beschränkt wurden, verjähren in einem Jahr ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den,
den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners. Mit Ausnahme von
Schadenersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der
Freiheit beruhen und solchen nach dem Produkthaftungsgesetz, verjähren Schadenersatzansprüche
ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung
an.
14. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
14.1 Der Vermieter darf diese Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben,
wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das
gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten
Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht
werden müssen. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden oder deren Bevollmächtigten für den Fall
erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte
hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage
falscher bzw. Verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung
eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä.
14.2 Unsere Datenschutzerklärung können Sie online unter www.caravanverleih-braeuer.de
nachlesen.
15. Gerichtsstand
15.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist Stralsund
Gerichtsstand.
16. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Vermieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsverbindungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen
Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden,
dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt
und gelten als solche vereinbart.
